.

Mitglied sein und werden

Die einzelnen Abteilungen des TSV Oberreitnau heißen Sie jederzeit zu einem Schnuppertraining willkommen. Melden Sie sich beim jeweiligen Übungsleiter oder kommen Sie einfach vorbei. Die Trainingszeiten der einzelnen Abteilungen können Sie im Menü Downloads unter Hallenbelegung  Freizeitzentrum und Trainingszeiten als PDF herunterladen.

Um Mitglied in unserem Sportverein zu werden, müssen Sie einen Aufnahmeantrag ausfüllen. Diesen erhalten Sie bei den Übungsleitern oder können ihn unter dem Menüpunkt Downloads herunterladen.

Du bist schon Mitglied und bei einer Sportgruppe gemeldet und möchtest die Gruppe wechseln oder mehrere Angebote gleichzeitig wahrnehmen. Dann reiche eine Änderungsmeldung ein, entweder per Mail über verein@tsv-oberreitnau.de oder lade das Formular im Menüpunkt Downloads herunter und reiche es beim Trainer oder im Briefkasten am Sportplatz ein.

Mitgliedsbeiträge TSV 1921 Oberreitnau e. V. pro Jahr

Die einzelnen Abteilungen können Zusatzbeiträge erheben.

Erwachsene                                                                                                       60 Euro
Kinder bis 14 Jahre                                                                                          30 Euro
Jugendliche 15 bis 18 Jahre 40 Euro
Auszubildende, Schüler, Zivis, Studenten ab dem 18. Lebensjahr           40 Euro
Familienbeitrag                                                                                               110 Euro
Senioren ab dem 65. Lebensjahr                                                                   40 Euro
Passive Mitglieder                                                                                            25 Euro
Eltern-Kind-Turnen pro Familie                                                                       60 Euro
Alle teilnehmenden Kinder und ein
Elternteil müssen angemeldet sein.
Zusatzbeitrag: Fußball                                                                                     10 Euro

Ein und Austritt in/aus dem Verein regelt unsere Satzung. Hier ein Auszug aus §3 u.a. zur Kündigung

§ 3 Mitgliedschaft
1. Mitglied kann jede natürliche Person werden, die schriftlich beim Vorstand um Aufnahme nachsucht.
2. Die Aufnahme Minderjähriger bedarf der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Lehnt dieser den Aufnahmeantrag ab, so steht dem Betroffenen die Berufung an den Vereinsausschuß zu. Dieser entscheidet endgültig.
3. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
4. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluß oder Tod.
5. Der dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklärende Austritt ist bis zum 30. November eines jeden Jahres möglich. Ein Anspruch auf ganze oder teilweise Rückerstattung des Jahresbeitrages besteht nicht.
6. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in erheblicher Weise gegen den Vereinszweck verstößt, in sonstiger Weise sich grober und wiederholter Verstöße gegen die Vereinssatzung schuldig gemacht hat oder innerhalb eines Jahres seiner Beitragspflicht trotz zweimaliger, schriftlicher Mahnung nicht nachgekommen ist.
7. Über den Ausschluß entscheidet der Vereinsausschuß mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Dem Mitglied ist vorher Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Gegen den Beschluß des Vereinsausschusses ist innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe die schriftliche Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig. Diese entscheidet alsdann mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen auf ihrer ordentlichen Versammlung, sofern vorher keine außerordentliche Mitgliederversammlung stattfindet.
8. Wenn es die Interessen des Vereins gebieten, kann der Vereinsausschuß seinen Beschluß für vorläufig vollziehbar erklären.
9. Die Entscheidungen des Vereinsausschusses und der Mitgliederversammlung sind nicht anfechtbar. Die Beschlüsse sind dem betroffenen Mitglied mittels eingeschriebenen Brief zuzustellen.

 

Dieser Artikel wurde bereits 8589 mal angesehen.

Powered by Papoo 2016
317157 Besucher